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						Verkehrpsychologische
 Beratung
 |  | Verkehrspsychologische Praxis  -  
				PETER FIESEL  -  Diplom-Psychologe, 
				Psychotherapeut Amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater (§ 4 Abs. 9 
				StVG)
 60598 Frankfurt,   Niersteiner Straße 20,   
				069 / 63 22 21
 
 
 
 
					
						| Verkürzung der Sperrfrist |  
						| Nach einer Alkoholfahrt enthält der Strafbefehl oder das 
						Urteil zusätzlich zur Geldstrafe auch noch eine 
						Sperrfrist.
 
 Zur Verkürzung der Sperrfrist konnten Sie bisher einen 
						Kurs belegen, der sich “Mainz 77” nannte. Dieser Kurs 
						wird allerdings kaum noch angeboten, sodaß sie auf 
						Alternativen ausweichen müssen.
 
 Hier biete ich eine Maßnahme an, die sehr kurzfristig 
						durchgeführt werden kann, und die vergleichbar
						ist mit 
						dem Kurs "Mainz77". Die Bescheinigung, die Sie für diese Maßnahme 
						erhalten, 
						reichen Sie bei Gericht ein - in mehreren Fällen konnte 
						auf diesem Weg bei meinen Klienten die Sperrfrist um 
						zwei Monate 
						verkürzt werden.
 
 Eine Verkürzung der Sperrfrist kann immer in Betracht 
						gezogen werden, egal ob mit einer MPU zu rechnen ist 
						oder nicht.
 
 Die Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist umfaßt vier 
						Einzelsitzungen und kostet 380,- €.
 
 Diese Maßnahme kann mit einer Maßnahme zur Vorbereitung 
						auf eine MPU kombiniert werden.
 
 
 
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