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Verkehrspsychologische Beratung
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Seit dem 1.1.1999 gibt es eine weitere Möglichkeit Punkte im Flensburger Zentralregister abzubauen. Diese “Verkehrspsychologische Beratung” soll der Verkehrssicherheit dienen, d.h. sie soll Verkehrsauffälligkeiten vermeiden helfen.
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Dies ist nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch im Interesse dessen, der die Beratung in Anspruch nimmt, denn wer zahlt schon gerne Strafen, mit denen auch in der Zukunft zu rechnen wäre!
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Zwei Personengruppen können diese Beratung in Anspruch nehmen.
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- Sie haben 1. eine “Fahrerlaubnis auf Probe” und sind 2. nach einem Aufbaukurs noch einmal aufgefallen.
- Sie haben 14 bis 17 Punkte im Zentralregister in Flensburg
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In beiden Fällen können Sie zwei Punkte abbauen.
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Wenn Sie eine Verkehrspsychologische Beratung bei mir in Frankfurt in Anspruch nehmen möchten, dann drucken Sie sich bitte den Beratungsvertrag aus, unterschreiben ihn und senden mir diesen zu. Sie erhalten dann umgehend Ihre Termine.
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zum Vertrag
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Im Vertrag finden Sie noch weitere Informationen zur Verkehrspsychologischen Beratung.
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Außerdem benötigen Sie einen Auszug aus Ihrem Punkte-Register des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg. Der Auszug sollte in der ersten oder zweiten Sitzung vorliegen.
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www.kba.de
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Die Beratung umfasst drei Sitzungen von je einer Stunde (in seltenen Fällen auch eine Fahrprobe) innerhalb von vier Wochen, verteilt über mindesten zwei Wochen. Die Kosten betragen in meiner Praxis 295,- €.
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