|
Zwischen _________________________________________________ als Auftraggeber (Titel, Vorname, Nachname) (Geburtsdatum)
ausgewiesen durch Personalausweis-Nr. ________________________________________________________
und _______Peter Fiesel______________ als Auftraggeber
wird folgender
B E R A T U N G S V E R T R A G
geschlossen.
1. Inhalt der Beratung Die verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 StVG oder § 4 Abs. 9 StVG dient dem Ziel, Kraftfahrern, die wegen Ordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sind, über die Ursachsen der Verkehrsauffälligkeiten aufzuklären und Wege zu einem angemesseneren Verhalten im Straßenverkehr aufzuzeigen. Sie erfolgt im Rahmen von drei oder die Einzelgesprächen mit einer Gesamtdauer von vier Zeitstunden, einschließlich einer Stunde Vor- uns Nachbereitung.
Die Beratung soll dazu anregen, die eigene Einstellung zum Straßenverkehr und zum Verkehrssicherungen Verhalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Dies setzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den persönlichen Bedingungen von Verkehrsauffälligkeiten voraus (Nachdenken über das eigenen Verhalten, Umgang mit Zeitdruck, Risikoeinschätzung, Gefühle im Straßenverkehr, usw.)
Die Einzelsgespräche können bei Bedarf durch eine Fahrprobe/Fahrverhaltensbeobachtung ergänzt werden. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Fahrprobe/Fahr-Verhaltsbeobachtung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Die verkehrspsychologische Beratung ist als Dienstleistung umfassend und in sich abgeschlossen. Sie kann jedoch darüber hinaus Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen mit dem Ziel der Verhaltens- und Einstellungsänderung beinhalten.
Der nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung vorgesehene Abzug von zwei Punkten im Verkehrszentralregister liegt im Aufgabenbereich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Für die Umsetzung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2. Qualitätssicherung Der Verkehrspsychologische Berater verfügt über eine Anerkennung nach § 71 FeV und führt seine Tätigkeit als Berater im Rahmen eines von der Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deuter Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) anerkannten Qualitätsicherungssystem durch.
3. Schweigepflicht Der Verkehrspsychologische Berater ist verpflichtet, alle zum persönlichen Lebensbereich des Auftraggebers gehörenden Informationen absolut vertraulich zu behandeln (§ 203 StBG).
Auch das Ergebnis der Beratung ist nur für den Auftraggeber bestimmt und darf vom Berater nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Für die Weitergabe der Teilnahmbescheinigung an die Fahrerlaubnisbehörde ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, daß die vorgesehene Beratungsdokumentation (vgl. § 71 Absatz 2 FeV) zum Zweck der wissenschaftlichen Bewertung der Maßnahme anomynisiert an die Sektion Verkehrspsychologie im BDP weitergeleitet und zur Qualitätskontrolle offengelegt werden darf.
4. Teilnahmebedingungen Vor der ersten Sitzung legt der Auftraggeber einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrs-zentralregister oder eine Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörde über alle eingetragenen Auffälligkeiten vor.
Zur Erreichung des Beratungsziels ist die Mitwirkung eine wesentliche Voraussetzung. DerAuftraggeber verpflichtet sich daher
- pünktlich zu allen Sitzungen zu erscheinen - an ihnen mitzuwirken - nicht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen zu erscheinen (es gilt die 0,0-Regel) - vereinbarte zusätzliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Teilnahmebescheinigung wird dem Auftraggeber in der letzten Sitzung ausgehändigt, wenn die hier genannten Teilnahmbedingungen erfüllt wurden und er das vereinbarte Entgelt in Höhe von ERUO 295,-- für die verkehrspsychologische Beratung entrichtet hat.
Die Beratung kann vorzeitig abgebrochen werden, wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt wurde.
5. Besonderheiten Sofern der Auftraggeber die deutsche Sprache nur unzureichend beherrscht, kann die Anwesenheit eines Dolmetschers auf Kosten des Auftraggebers verlangt werden.
Frankfurt am Main,
______________________________ ________________________________
(Auftraggeber) (Verkehrspsychologischer Berater)
|