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Durch die Veränderungen der Fahrerlaubnisverordnung zum 1.1.1999 haben sich auch die Bedingungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis von “Punktetätern” verändert. Dies hat zur Folge, daß seit dieser Zeit zu relativ wenigen Führerscheinentzügen in Folge zu hohen Punktestandes kommt; dies wiederum bewirkt, daß wir für diese Personen derzeit keine Gruppe durchführen.
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Erfahrungsgemäß benötigen wir ca. 5 bis 10 Sitzungen zur Wiederherstellung der Fahreignung. Dies bedeutet, daß Sie mit Kosten in der Größenordnung von ca. 400,- bis 900,- € rechnen müssen.
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