Grundsätze

Grundsatzerklärung

Grundlegende Thesen und Überlegungen

( A ) zum System der Fahreignungsbegutachtung und

( B ) zur Klinischen Verkehrspsychologie

A.

Das „System der Fahreignungsbegutachtung“ ist ein wichtiges Instrument zur Bewahrung und Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Fahrerlaubnisbehörden, Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) und Anbieter von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung bilden gemeinsam das System der Fahreignungsbegutachtung.
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Bedenken gegen die Fahreignung eines Kraftfahrers, so wird die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt bzw. entzogen
.
In einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durch eine BfF kann der Kraftfahrer die Bedenken der Verkehrsbehörde ausräumen.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung dienen der individuellen Wiederherstellung der Fahreignung des Kraftfahrers.
Das Zusammenwirken dieser Subsysteme bewirkt, dass die Kraftfahrer, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, keinen Führerschein erhalten, und es beinhaltet Wege, auf denen diese Kraftfahrern wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis gelangen können. Damit wird der Straßenverkehr sicherer.

Die besondere Qualität des Systems liegt in seiner wissenschaftlichen Fundierung.

Die formalisierten Kriterien der Verkehrsbehörden, die die Bedenken gegen einen Kraftfahrer begründen, basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die inhaltlich und statistisch belegen, dass von bestimmten Gruppen verkehrsauffälliger Kraftfahrer trotz Bestrafung eine überdurchschnittliche Verkehrsgefährdung ausgeht.

Die wissenschaftlichen Grundlagen der MPU sind Erkenntnisse der Klinische Psychologie, der Forensischen Psychologie, der Verkehrspsychologie und der Medizin.
Für die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung sind dies die Klinische Psychologie, die Pädagogische Psychologie und die Methoden der Psychologischen Psychotherapie.

Der Kraftfahrer, der sich einer MPU unterziehen muss, kann von dem System profitieren.

Kein Kraftfahrer verstößt gezielt oder gar böswillig gegen die Regeln der StVO oder will sich und andere bewusst gefährden oder schädigen. Tut er dies trotzdem, so ist es Ausdruck psychischer Besonderheiten, die er nicht beherrschen kann.
 
Die Arbeit mit einem therapeutisch qualifizierten Verkehrspsychologen im Rahmen einer Schulung oder einer therapeutischen Maßnahme hilft dem einzelnen Kraftfahrer, seine Einstellungen und sein Verhalten konstruktiv zu verändern und seine Fahreignung wieder herzustellen. Die damit verbundene Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit bereichert den Kraftfahrer auch in anderen Lebensbereichen.

Die Stärke des Systems der Fahreignungsbegutachtung liegt in der moralischen Integrität der beteiligten Personen.

Die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung der Fahrerlaubnis für die meisten Kraftfahrer führt dazu, dass mit unterschiedlichen Mitteln und auf unterschiedlichen Wegen Druck auf das System der Fahreignungsbegutachtung ausgeübt wird.
 
So müssen sich die Fahrerlaubnisbehörden insbesondere gegen Bestechungsversuche zur Wehr setzen, die BfF werden moralischem und physischem Druck ausgesetzt und die Anbieter von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung werden mit der Forderung konfrontiert, als Handlanger bei der möglichst einfachen und schnellen Überwindung der MPU behilflich zu sein.

Das System der Fahreignungsbegutachtung bedarf der öffentlichen Akzeptanz.

Die besondere Bedeutung des Systems der Fahreignungsbegutachtung für die Verkehrssicherheit wird in der Öffentlichkeit oft nicht ausreichend erkannt.

Jeder ist gehalten, im Rahmen seiner Möglichkeiten verantwortungsbewusst und umfassend über alle Aspekte des Systems der Fahreignungsbegutachtung zu informieren. Dies gilt insbesondere auch für Personen und Organisationen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mehr oder weniger regelmäßig mit der Fahreignungsbegutachtung in Berührung kommen, wie z.B. Rechtsanwälte oder Automobilclubs.

B.
Die Wie
derherstellung der Fahreignung durch Klinische Verkehrspsychologen ist eine besonders komplexe Aufgabe

Klinische Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen sind mit einer Reihe von Besonderheiten konfrontiert:

  • es sind Kenntnisse der Verkehrspsychologie, der Klinischen Psychologie, in Bereichen der Medizin sowie der StVO und der FeV erforderlich,

  • es ist erforderlich den Kraftfahrer weder als Täter (im Straßenverkehr) noch als Opfer (der Verkehrsbehörde und der MPU) zu sehen, sondern als hilfebedürftigen Menschen,

  • es ist erforderlich, den Arbeitsauftrag („ich will meinen Führerschein zurück“) angemessen umzuwandeln („ich bin froh, dass ich einen Anstoß zu meiner persönlichen Weiterentwicklung bekommen habe“),

  • es ist die persönliche Souveränität und Stärke erforderlich, die Autonomie der MPU zu akzeptieren, ggf. ein negatives Ergebnis nach einer Verkehrstherapie zu respektieren und den Kraftfahrer gleichzeitig verständnisvoll auf seine Begegnung mit der MPU einzustellen.

Die Klinische Verkehrspsychologie ist in das System der Fahreignungsbegutachtung nicht angemessen eingebunden

Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung – außer den Maßnahmen mit Rechtsfolgen – sind dem freien Markt überlassen. Dies hat zur Folge, dass sich hier eine Vielzahl von Anbietern tummeln, die nicht die notwendigen Kompetenzen aufweisen. Es hat sich ein grauer und ein schwarzer Markt entwickelt, der das gesamte System der Fahreignungsbegutachtung schwächt und damit der Verkehrssicherheit schadet.

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